Gesetze / Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
GebOSt§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, außer Kraft.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 7 GebOSt →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Koblenz, 23.07.2012 – 4 K 215/12.KOZitiert von 7
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.03.2019 Ausfertigung
§ 7 neu gefasst durch Artikel 5 1. 1. 2021 des Gesetzes vom 11. März 2019 (BGBl. I 218)
BGBl. 2019 I S. 218
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.